Förderung ist kein Geschenk, sondern meist ein zinsverbilligtes Darlehen mit Bedingungen. Sie senkt trotzdem spürbar die monatliche Belastung — vorausgesetzt, Sie beantragen sie rechtzeitig. Hier steht, welche Programme im August 2026 für Käufer in Bayern tatsächlich offen sind und welche es entgegen hartnäckiger Gerüchte nicht mehr gibt.
Das bayerische Programm: Zinsverbilligung über die BayernLabo
Der Freistaat fördert selbstgenutzten Wohnraum über ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo. Gefördert wird bis zu einem Drittel der Gesamtkosten; die Bindungsfrist können Sie zwischen 10, 15 und 30 Jahren wählen (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Förderung von Wohneigentum).
Zum 2. April 2026 hat der Freistaat zwei Verbesserungen eingeführt (Pressemitteilung des Staatsministeriums vom 2. April 2026):
- Ein Kinderzuschuss von 5.000 € je Kind, der auf das Eigenkapital angerechnet werden kann.
- Der erforderliche Eigenkapitalanteil sinkt von 20 % auf 15 % der Gesamtkosten.
Die Förderung ist einkommensabhängig. Die Grenzen stehen in Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) und wurden zum 1. September 2023 um rund 25 % angehoben:
- 1-Personen-Haushalt: 28.300 €
- 2-Personen-Haushalt: 43.200 €
- je weitere Person: +10.700 €
- je Kind zusätzlich: +3.200 €
Nach Angaben des Staatsministeriums liegen damit rund 60 % der bayerischen Haushalte innerhalb der Grenzen. Es lohnt sich also, die eigene Situation zu prüfen, statt vorschnell abzuwinken.
Die KfW-Programme
Bundesweit, aber auch in Bayern die zweite Säule. Stand August 2026 sind für Käufer und Bauherren relevant:
- KfW 124 — Wohneigentumsprogramm: bis 100.000 € für den Kauf oder Bau selbstgenutzten Wohnraums, ohne Einkommensgrenze und ohne energetische Anforderungen. Das ist das Standardprogramm, das fast jeder Selbstnutzer prüfen sollte.
- KfW 300 — Wohneigentum für Familien: bis 270.000 €. Zielgruppe sind Familien und Alleinerziehende; die Höhe hängt von Kinderzahl, Effizienzstandard und Haushaltseinkommen ab. Gilt für Neubau.
- KfW 308 — Jung kauft Alt: bis 180.000 € für den Kauf und die Sanierung eines Bestandsgebäudes. Seit dem 3. August 2026 sind auch einzelne Sanierungsschritte förderfähig, nicht mehr nur eine Vollsanierung.
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude: bis 150.000 €, abhängig vom erreichten Effizienzstandard und einem Nachhaltigkeitszertifikat (QNG).
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: bis 100.000 €.
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit: für die Sanierung, seit dem 21. Juli 2026 einheitlich bis 150.000 € je Wohneinheit, mit Tilgungszuschüssen je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard.
💡 Konditionen ändern sich unterjährig. Allein 2026 wurden KfW 261 und KfW 308 angepasst. Die Angaben oben geben unseren Stand von August 2026 wieder — verbindlich sind die aktuellen Merkblätter auf kfw.de. Und: KfW-Mittel beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre finanzierende Bank. Das muss vor dem Abschluss des Kaufvertrags oder Bauvorhabens geschehen.
Was es nicht mehr gibt
Zwei Programme werden im Gespräch immer noch genannt, obwohl beide zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen sind:
- Bayerisches Baukindergeld Plus — die Aufstockung des Bundes-Baukindergeldes um 300 € je Kind und Jahr über zehn Jahre.
- Bayerische Eigenheimzulage — einmalig 10.000 € für selbstgenutzten Wohnraum.
An ihre Stelle sind die BayernLabo-Programme getreten, die den Familienaspekt über den Kinderzuschuss und die Darlehenshöhe abbilden. Wenn Ihnen jemand heute Baukindergeld in Aussicht stellt, ist das ein Grund für eine Rückfrage.
Kommunale Programme in Augsburg und München
Beide Städte fördern zusätzlich, allerdings mit deutlich engeren Zielgruppen:
- München Modell Eigentum richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen bis Einkommensstufe IV; bei Kombination mit Staatsmitteln bis Stufe IIIa. Vorausgesetzt wird ein Eigenkapitaleinsatz von grundsätzlich 25 % der förderfähigen Kosten.
- Die Stadt Augsburg fördert Bau und Erwerb selbstgenutzten Eigenwohnraums über zinsverbilligte Darlehen. Die Stelle dafür ist die Wohnbauförderung der Stadt.
Hier sind wir ehrlich: Die konkreten Einkommensgrenzen und Förderbeträge beider kommunalen Programme sind online nicht in einer Form veröffentlicht, die wir hier belastbar zitieren könnten. Wenn Ihr Vorhaben in diese Richtung geht, ist der direkte Anruf bei der zuständigen Stelle der einzige seriöse Weg zu verlässlichen Zahlen.
Die kleinen Töpfe — in Summe nicht klein
- Wohnungsbauprämie: 10 % der prämienbegünstigten Sparleistung, höchstens 700 € im Jahr für Ledige und 1.400 € für Verheiratete. Einkommensgrenze: 35.000 € zu versteuerndes Einkommen für Ledige, 70.000 € für Verheiratete.
- Arbeitnehmersparzulage: bis 123 € im Jahr für Ledige, bis 246 € für Verheiratete auf vermögenswirksame Leistungen in Bausparverträgen.
- Wohn-Riester: Grundzulage bis 175 € im Jahr, dazu 300 € je Kind (185 € für vor 2008 geborene Kinder). Beachten Sie die nachgelagerte Besteuerung über das Wohnförderkonto — Wohn-Riester ist nicht in jeder Konstellation vorteilhaft.
Die Reihenfolge entscheidet
Der teuerste Fehler bei Förderungen ist kein Rechenfehler, sondern ein Terminfehler. Nahezu alle Programme setzen voraus, dass der Antrag vor dem Beginn des Vorhabens gestellt wird — vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag, vor dem ersten Spatenstich. Wer den Kaufvertrag zuerst unterschreibt und danach an die Förderung denkt, verliert sie in aller Regel vollständig.
Praktisch heißt das: Fördermittel gehören in die Finanzierungsplanung, nicht ans Ende. Welchen Unterschied ein zinsverbilligter Baustein für Ihre monatliche Rate macht, lässt sich im Baufinanzierungsrechner überschlagen — und im Gespräch dann sauber auf die einzelnen Bausteine aufteilen.